Bauherren und Bauträger suchen einen Architekten, der sich mit den Instrumenten zur Baulandausweisung auskennt und in der Lage ist, mit den Gemeinden gemeinsam Baugebiete zur Ansiedlung bzw. Verdichtung von Gewerbe und Industrie, aber auch Wohnbauvorhaben zu schaffen.
Auch in Bayern wird deshalb das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplans immer aktueller, zumal § 13 a BauGB umfangreiche Erleichterungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung bereitstellt, z. B. bei der Ansiedlung von Einzelhandel. Wenn der Architekt in der Lage ist, im Interesse seines Bauherrn der Gemeinde schlüssige Modelle zur Schaffung von Baurecht und Klärung von Erschließungsproblemen vorzulegen, kann dies die Entscheidung innerhalb der Verwaltung erleichtern und beschleunigen.
PURE ARCHITEKTUR berät Sie individuell für Ihr Bauvorhaben.
Die Übersicht der Möglichkeiten zeigt die verschiedenen Verfahren:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan § 30 Abs. 2, § 12 BauGB
- Bebauungsplan, § 30 Abs. 1 BauGB (Neubeplanung von Außenbereichsflächen, Überplanung von § 34 BauGB-Flächen, Änderung bestehender Bebauungspläne)
- Innenbereich, § 34 BauGB (im Zusammenhang bebauter Ortsteil, Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung)
- Außenbereich, § 35 BauGB
- Städtebauliche Verträge (z.B. Erschließungsvertrag)
- "Der Münchner Weg" (SOBON)

