Auf einem Baum besäumten Grundstück in der Nähe des Regenufers wurde das eingeschossige Wohnhaus für die junge Familie realisiert. Der Atriumbungalow ordnet vier Satteldach-Gebäude um einen offenen Innenhof. Der römische Architekturtheoretiker Vitruv festigte hierfür den Begriff ‚tuskanisches Atrium Impluviatum‘. Der Ausdruck ‚Bungalow‘ hat seinen Ursprung im Indischen und wurde während der britischen Kolonialzeit als Bezeichnung für diese eingeschossige Bauweise übernommen. Die Farbgebung legt sich aber auf keinerlei Einflüsse aus der Architekturhistorie fest: Weiß verputzt mit schwarzen Sprossenfenstern und einem anthrazitfarbenen Geradschnitt-Biberschwanz-Dach bleibt die optische Präsenz dezent.
Beim Eintritt durch das Tor fällt der Blick zunächst auf den Innenhof. Links liegt der Eingang zur Einliegerwohnung, rechts erreicht man das Foyer des Wohnhauses. Auf den offenen Küchenblock folgen in fließender Raumzonierung Essplatz, Sitzecke, Bibliothek und Kamin. Neun doppelflügelige Fenstertüren beleuchten den bis zum Dach offenen Raum und erinnern mit ihren schwarzen Sprossen an japanische Shoji-Türen. Das Licht reflektiert behaglich auf den Böden aus Naturholzparkett und sandfarbenem Steinzeug.
Spannende Blickachsen ergeben sich zwischen dem eingewachsenen Garten und dem Innenhof mit dem Baumsolitär. Hier ist die Natur Hauptdarstellerin. Jeweils um die Ecke erreicht man über weitere Flure, abgetrennt durch Schiebetüren, den Wellnessbereich und die Privaträume der Eltern und Kinder.
Großes Latinum und fernöstliche Leichtigkeit in holistischer Symbiose: Genau das spiegelt den Alltag und die Lebensphilosophie der Bewohner wider. Es entstand ein Refugium im stadtnahen Grün, das sich in seiner ungeläufigen Individualität von allen gängigen Bautrends abhebt.
/
Nummer
P1913
/
GR
572 qm
/
BGF
/
Planungszeitraum
03/2019 - 07/2020
/
Ausführungszeitraum
04/2021 - 01/2022
/
Leistungen
Gebäudeplanung LPH 1-8
Innenarchitektur LPH 1-8
/
Wohnfläche
339 qm
/
Nutzfläche
/
Fotografien
Herbert Stolz
/
Auszeichnungen